Informationen zur Gemeindeversammlung

Weichenstellungen für die Zukunft in Sendenhorst und Vorhelm

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Sendenhorst informierte die Gemeinde am Sonntag, 12.11., im Gemeindehaus der Friedenskirche in Sendenhorst über wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Gemeinde. Dabei ging es zunächst um die Durchführung der Presbyteriumswahlen am 18. Februar 2024. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Entwidmung der Nicolaikirche in Vorhelm, die für den 1. Advent am 3.12. geplant ist. Schließlich informierte das Leitungsgremium die Gemeinde über die pastorale Versorgung der Kirchengemeinde während des Sabbatjahres des Pfarrehepaares Böning ab Sommer 2024 und über den aktuellen Stand der Planungen für die zukünftige Gestaltung der Gemeindearbeit, wenn Pfarrerin und Pfarrer Böning im Sommer 2025 in den Ruhestand gehen.

Prebyteriumswahl am 18.02.2024: Sechs Stellen zu besetzen

Am 18. Februar 2024 werden überall in der Ev. Kirche von Westfalen die neuen Presbyterien gewählt, die in den folgenden vier Jahren die Gemeinden leiten. In der Kirchengemeinde Sendenhorst, zu der auch Vorhelm gehört, soll das Presbyterium wie bisher zusätzlich zu Gemeindepfarrer Manfred Böning aus sechs Presbyterinnen und Presbytern bestehen. Gewählt werden können Gemeindemitglieder, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zu diesem Amt befähigt sind. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde ab 14 Jahren, sofern keine in der  Kirchenordnung genannten schwerwiegenden Ausschlussgründe bestehen. In der Kirchengemeinde Sendenhorst wird es keine einzelnen Wahlbezirke geben. Wahlvorschläge können noch bis zum 5.12.23 abgegeben werden. Die Wahl wird im Gemeindehaus der Friedenskirche in Sendenhorst abgehalten. Die Versammlung wird über alle vorgeschriebenen Verfahrensschritte informiert und der stellvertretende Vorsitzende des Presbyteriums Detlef Ommen, der den erkrankten Pfarrer Böning vertritt, lädt freundlich dazu ein, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl vorzuschlagen.

Neue Nutzung als Bürgerhaus für die Nicolaikirche

Die Nicolaikirche und das bisherige Gemeindezentrum in Vorhelm sollen zum 1. Januar 2024 von der Stadt Ahlen zunächst für fünf Jahre angemietet und als Bürgerhaus neu genutzt werden. Die Kirchengemeinde wird weiterhin einmal monatlich Gottesdienste in dem Gebäude anbieten und auch die Möglichkeit für Tauffeiern oder andere kirchliche Anlässe soll erhalten bleiben. So wird es auch wie bisher Gottesdienste an den hohen kirchlichen Feiertagen geben. Im Mietvertrag, der zur Unterschrift bei der Stadt Ahlen liegt, ist geregelt, dass die Glocken erhalten bleiben und weiterhin zu den Gottesdiensten geläutet werden können. „Wir sind besonders froh, dass wir damit auch die historische Rösnitzer Glocke in Vorhelm erhalten können“, unterstreicht Detlef Ommen für das Presbyterium. 

Am 1. Advent (3.12.23, 11.00 Uhr) wird die an Pfingsten 1979 eingeweihte Nicolaikirche in einem feierlichen Gottesdienst durch Superintendentin Kerstin Goldbeck als Gottesdienststätte entwidmet. „Diese Entwidmung eröffnet die Möglichkeiten für die neue Nutzung als Bürgerhaus, in dem nach evangelischem Verständnis natürlich auch weiterhin in jeder Hinsicht vollwertige Gottesdienste stattfinden können“, erläutert der stellvertretende Superintendent des Ev. Kirchenkreises Hamm, Assessor Dr. Tilman Walther-Sollich. Der Taufstein, die Orgel und die liturgischen Geräte aus der Nicolaikirche sollen im Gebäude verbleiben, so dass sie auch weiterhin für Gottesdienste genutzt werden können.

Verlässliche Vertretung der pastoralen Arbeit ab Sommer 2024

Das Pfarrehepaar Ute und Manfred Böning plant wie bereits angekündigt, ab den Sommerferien 2024 ein so genanntes Sabbatjahr einzulegen und nach dessen Ablauf im Sommer 2025 in den vorgezogenen Ruhestand einzutreten. Für die Zeit des Sabbatjahres, in dem Bönings von allen dienstlichen Pflichten freigestellt sind, wird der Ev. Kirchenkreis Hamm die pastorale Versorgung der Kirchengemeinde Sendenhorst sicherstellen. Regelmäßig werden also auch weiterhin Gottesdienste ebenso wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen stattfinden. Auch der Konfirmandenunterricht und die Konfirmationen finden im Rahmen von verlässlichen Vertretungsregelungen statt. Jedoch wird sich die Gemeinde darauf einstellen müssen, dass ihre Ansprechpersonen nicht mehr wie bisher nur für die Sendenhorster und Vorhelmer Gemeindemitglieder zuständig sind. „Für die Zeit des Sabbatjahres werden wir bis zum Sommer 2024 ein zuverlässiges Vertretungskonzept erstellen, an dem voraussichtlich auch Pfarrerinnen und Pfarrer aus benachbarten Gemeinden und aus den neu eingerichteten Vertretungspfarrstellen der Kirchenkreise Hamm und Unna mitwirken werden“, versichert Assessor Dr. Tilman Walther-Sollich bei der Gemeindeversammlung. 

Derzeit ist Pfarrer Manfred Böning Inhaber der Pfarrstelle (100 Prozent Dienstumfang) in der Kirchengemeinde Sendenhorst. Er hat einen Zusatzauftrag für Ev. Religionsunterricht an der Montessori Gesamtschule Sendenhorst, da die Gemeinde mit 2.162 Gemeindemitgliedern schon heute zu klein für eine ganze Pfarrstelle ist. Pfarrerin Ute Böning hat keine reguläre Pfarrstelle, sondern ist durch den Kirchenkreis Hamm zur Unterstützung der pastoralen Arbeit in den Kirchengemeinden Bockum-Hövel und Sendenhorst entsandt und zusätzlich als Frauenbeauftragte für Bildungsangebote für Frauen im Kirchenkreis verantwortlich.

Entwicklung eines neuen Gemeindekonzepts für die Zeit ab Sommer 2025

Seit Ende des Jahres 2022 unterstützt der Kirchenkreis Hamm das Presbyterium Sendenhorst bei der Entwicklung eines Gemeindekonzepts für die Zeit ab Sommer 2025, wenn die Pfarrstelle nach dem Eintritt von Pfarrer Manfred Böning in den Ruhestand offiziell nicht mehr besetzt ist. Das Presbyterium verfolgt dabei das Ziel, dass die Kirchengemeinde weiterhin eigenständig bleiben soll. Allerdings werden im Jahr 2025 voraussichtlich nur noch rund 2.000 Gemeindeglieder zur Gemeinde gehören, bedingt durch den demografischen Wandel und die hohe Zahl der Kirchenaustritte. Daher wird die Gemeinde dann nicht mehr groß genug für eine eigene Personalstelle im pastoralen Dienst sein. Die Bemessungszahl für eine volle Personalstelle liegt im Kirchenkreis Hamm bei 3.000 Gemeindemitgliedern, wobei ab 2025 davon 60 Prozent durch eine Pfarrstelle und 40 Prozent durch andere Berufsgruppen im Interprofessionellen Pastoralteam besetzt werden.

Das Presbyterium hat vor diesem Hintergrund damit begonnen, mit Hilfe einer externen Gemeindeberatung mögliche Zukunftsmodelle zu entwickeln. Im Zuge dessen wurde auch das Gespräch mit der direkten Nachbargemeinde, der Ev. Kirchengemeinde Ahlen, aufgenommen. „Der Kirchenkreis Hamm ermutigt alle Kirchengemeinden, die pastorale Arbeit in Kooperationen über die bisherigen Gemeindegrenzen hinaus zu denken“, erklärt dazu Assessor Dr. Walther-Sollich. Die Kirchengemeinde Sendenhorst sei damit Teil des umfassenden Transformationsprozesses, den die Synode auf Anregung von Superintendentin Kerstin Goldbeck beschlossen hat und der tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen werde. Denn: „Wir werden schon in naher Zukunft nicht mehr das Personal und die finanziellen Möglichkeiten haben, um das bisherige System fortzuführen. Gefragt sind daher innovative Wege und Kooperationsformen, damit wir auch weiterhin unserem Auftrag gerecht werden und die Botschaft des Evangeliums dahin bringen können, wo die Menschen sind.“

(Pfarrer Dr. Tilman Walther-Sollich)