Was ist Aufgabe einer Patin bzw. eines Paten?

Sie werden gefragt, ob Sie das Patenamt für ein Kind übernehmen. Über das Vertrauen der Eltern zu Ihnen freuen Sie sich. Aber es kommen auch Fragen auf ...

Einige Fragen werden hier beantwortet. In Ihrer Kirche kann manches aber auch anders als hier beschrieben sein. Fragen Sie die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer. Viele sind unkompliziert auch per Mail zu erreichen.

Wie lange binde ich mich mit der Patenschaft?

Dies können Sie individuell gestalten. In der Regel bildet die Konfirmation des Patenkindes einen Einschnitt. Für andere ist mit der Volljährigkeit oder der Hochzeit des Patenkindes die Patenschaft beendet. Schön ist es aber, wenn die Patenschaft ein Leben lang bestehen kann und Sie sich immer wieder einmal mit Ihrem Patenkind austauschen.

Muss ich konfirmiert sein?

Ja, viele Russlanddeutsche Patinnen und Paten kennen die Tradition der Konfirmation nicht. Diese kann aber z.T. auch im Taufgottesdienst Ihres künftigen Patenkindes unkompliziert nachgeholt werden.

Erhalte ich das Sorgerecht, wenn den Eltern etwas zustößt?

Nein, denn das Patenamt ist ein rein religiöses Amt, das die christliche Erziehung des Kindes begleiten soll; die Eltern können aber testamentarisch in einer Sorgerechtsverfügung die Patin oder den Paten als gewünschten Vormund bestimmen. Juristisch sauber wird dies notariell hinterlegt.

Wie kann ich mit dem Patenkind Kontakt halten?

Wohnen Sie in der Nähe Ihres Patenkindes, so können Sie es regelmäßig besuchen. Bei räumlicher Distanz ist dies oft nicht möglich. Sie sollten sich am Geburtstag Ihres Patenkindes und zu Weihnachten auf jeden Fall mit ihm in Verbindung setzen durch Besuch, Internet, Telefon oder einen Brief.
In Absprache mit den Eltern können Sie ein Geschenk übergeben. Besonders schön ist es, wenn Sie auch am Tauftag Ihres Patenkindes von sich hören lassen.

Was soll ich zur Taufe schenken?

Oft schenken Paten eine Taufkerze oder Schmuck mit einem religiösen Symbol. Häufig werden auch Bücher mit Kindergebeten oder eine Kinderbibel geschenkt.

Das Geschenk sollte zu Ihrem künftigen Patenkind und dessen Familie passen, deshalb kann es sinnvoll sein, sich mit den Eltern über ein Geschenk zu einigen. Außerdem sollte das Geschenk in jedem Fall Ihrem persönlichen Geldbeutel entsprechen. Denken Sie daran, dass Sie vielleicht noch mehrfach gefragt werden, ein Patenamt zu übernehmen.

Muss ich im Taufgottesdienst etwas tun oder öffentlich sagen?

Manche Patinnen und Paten möchten im Gottesdienst ein Gebet sprechen oder den Taufspruch vortragen. In Absprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ist dies oft möglich. Kein Pate muss aber sich unter Druck gesetzt fühlen, öffentlich im Gottesdienst zu sprechen.
Gemeinsam mit den Eltern muss aber jede Patin und jeder Pate die Frage beantworten, ob die Taufe gewünscht und die chrstliche Erziehung des Kindes übernommen werden will.

Brauche ich Bescheinigungen?

In der Regel, ja. Beim zuständigen Gemeindebüro erhalten Sie eine sogenannte Patenbescheinigung. Hier wird dokumentiert, dass Sie getauft und Mitglied der evangelischen bzw. römisch-katholischen Kirche sind. Wenn Sie in Sendenhorst oder Vorhelm wohnen, sind wir, bzw. die katholische Kirche vor Ort zuständig. Sonst finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter dem Stichwort Kirchen Ihres Wohnorts die zuständige Adresse.

Soll ich am Taufgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer teilnehmen?

Gerne ja. Wenn Sie es einrichten können, ist das sehr schön. Sollte es Ihnen wegen der Entfernung nicht möglich sein dabei zu sein, können Sie die Eltern Ihres Patenkindes wegen der notwenigen Informationen fragen.

Endet die Patenschaft mit der Konfirmation?

Nein, das können Sie individuell gestalten. Manche Paten nehmen die Konfirmation, die Volljährigkeit oder die Hochzeit ihres Patenkindes zum Anlass, die Patenschaft zu beenden, andere sehen die Patenschaft als lebenslange Aufgabe.

Muss ich Kirchenmitglied sein?

Ja. Viele künftige Patinnen und Paten sagen, sie glauben an Gott, möchten aber nicht (zahlendes) Mitglied einer christlichen Kirche sein. Da das Patenamt ein kirchliches Amt ist und nicht ein Amt, das allein die Eltern bestimmen, ist eine Patenschaft ohne Kirchenmitgliedschaft in unserer Kirche nicht möglich.

Gibt es Haupt-Paten, Neben-Paten und Taufzeugen als Amt?

In unserer evangelischen westfälischen Landeskirche gibt es nur den Begriff des Paten bzw. der Patin. Alle anderen Menschen können natürlich als Gäste der Taufgesellschaft am Gottesdienst teilnehmen, übernehmen aber kein kirchliches Amt.

Kann das Patenamt entzogen werden?

Es kommt vor, dass ein Pate oder eine Patin keinen Konatkt mehr zu seinem Patenkind hat. Die Gründe können vielfältig sein: ein Umzug, ein anderer Lebensentwurf, ein Streit ... Das Patenamt wird bei der Taufe verliehen. Danach wird es sehr individuell ausgeübt. Als Pfarrerinnen und Pfarrer können wir Ihnen seelsorglich helfen, sich mit dem Ende einer Patenschaft auseinander zu setzen, aber keine offizielle Bescheinigung ausstellen.

Fragen, Fragen, Fragen

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Taufbecken in Sendenhorst