Das Presbyterium besteht aus sechs Männern und Frauen im Ehrenamt sowie dem Gemeindepfarrer. Gemeinsam nehmen sie die Leitung der Kirchengemeinde wahr. Dabei werden theologische wie auch finanzielle Schwerpunkte im Gemeindeleben diskutiert und entschieden.
Im Jahr 2020 wurde das Presbyterium neu gewählt. Die Mitglieder des Presbyteriums sind:
Pfarrer Manfred Böning, Vorsitz
Gisela Ferrarotto
Jutta Fliß
Irina Klassen
Tanja Lohmann-Stärke, Jugendarbeit
Detlef Ommen, Stellvertretung, Kirchmeister für Finanzen
Gerlinde vom Werth, Kirchmeisterin für Gebäude
mit beratender Stimme: Pfarrerin Ute Böning
Nach Möglichkeit sollen im Presbyterium die beiden Ortsteile Sendenhorst und Vorhelm vertreten sein. Zur Zeit sind Frau Ferrarotto und Frau Lohmann-Stärke aus dem Ortsteil Vorhelm.
Das Presbyterium ist verantwortlich für alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben:
es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
es wirkt bei der Pfarrwahl mit
es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
es beschließt über die Zulassung zum Abendmahles legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest
es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen
es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr
In der Regel finden monatliche Presbyteriumssitzungen statt.
Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.
Das Amt der Presbyterin und des Presbyters ist ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt wird. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.